Tages-Policey
Die Entwicklung der Polizei im engeren Sinne hat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in den deutschen Ländern und freien Reichsstädten sehr eigene Formen gehabt. Unterschiedliche Auffassungen über die „policeyliche Verrichtung” führten ebenso zu getrennten Wegen in der
Aufgabenstellung, Organisation und Ausstattung wie die ungleichen Territorialgrößen.
Da das Militärwesen noch zum Inhalt des damaligen
Begriffes „Polizei” gehörte, wurde die Praxis begünstigt, Militärveteranen und -invaliden aus einem Fürsorgeaspekt heraus mit den Aufgaben der Polizei am Tage zu betrauen. Gleichermaßen war es üblich, in
Friedenszeiten das Militär im Innern zu beschäftigen und deshalb auch ganz auf die Einrichtung einer Polizei zu verzichten. Je kleiner das Gemeinwesen, um so ausgeprägter war diese Verfahrensweise.
Wesentlich war aber, dass man sich weiterhin nur des Bereiches der Stadt und ihrer Bannmeile bewusst war. Dort war es üblich, städtische Milizen aufzustellen, um neben vereinzelten Exekutiv- und Verwaltungsbeamten im Tagesdienst präsent zu sein. Es musste der stadtspezifische Friede gesichert werden, d.h. der Festtags- und Heerfriede sowie der Kirchen- und
Marktfriede. Der Roland auf dem Marktplatz stellte eine ständige Mahnung zum Einhalt des Friedens dar. In den Stadtbüchern wurden Einzeldokumente von entsprechen-
den Regelungen gesammelt. Insoweit ergaben sich daraus frühe Gesetzbücher, die durch Vorlesen bekannt gemacht wurden. Verstöße wurden durch die Wettemeister geahndet.
Hinweise auf die Uniformen dieser Tagesbediensteten sind vorwiegend bei den städtischen Milizen zu suchen. Dort
konnte relativ schnell eine Einheitlichkeit erreicht werden, zumal sich die Personalstärken in dem Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten eines Kämmerers bewegten. Es war üblich, die verwendeten Militärveteranen in ihren mitgebrachten
Uniformen einzusetzen. Militärangehörige oder andere Uniformträger kannten damals kein Zivil, sie lebten von und in ihrem
Dienstkleid. Die städtischen Einzel(Exekutiv-)beamten hingegen hatten noch keine Bedeutung für die Schaffung einer eigenen Montur.
Die in Hildesheim
bereits 1643 gebildete Stadtmiliz trug gegen Ende des 18. Jahrhunderts blaue Röcke mit roten Aufschlägen. Rot waren auch Weste und Beinkleider, der schwarze Dreispitz bildete den Kontrast.
Nachdem etwa ab 1741 in
Bremen „Camery-Diener” für Ruhe und Ordnung gesorgt hatten, wurde nach dem Sieg der Verbündeten im Jahre 1813 die „Bremische Bürgerwehr” gebildet.
Obwohl Hannover
1636 Residenz geworden war, finden sich Nachweise über die Stadtpolizei erst in einem 1771 privat
herausgegebenen Handbuch. Danach war ein königlicher Polizeicommissarius und zwei Polizeidiener existent. Eine Kleidung wird
nicht erwähnt. Polizei im eigentlichen Sinne wird erst 1824 durch die Polizeiinstruktion für die „Residenzstadt Hannover vom 05. Oktober 1824", begründet.
In Nürnberg
bestand 1766 eine Stadtgarde aus früheren Dragonern, die einem Leutnant unterstanden. Ihre Uniform war mit Rock
und Beinkleid gleichmäßig rot, dazu weiße Strümpfe und Schärpen sowie ein schwarzer Hut mit silbernen Tressen und einem
Federbusch. Diese Stadtgarde begleitete Warentransporte, diente dem Schutz der Kirchweih und paradierte bei Beerdigungen der Senatoren. Die Uniform wurde später soweit verändert,
dass gelbe Koletten mit roten Aufschlägen und ein schwarzer Dreispitz getragen wurden. Bei Beerdigungen war ein schwarzer Radmantel Pflicht.
Cöln
besaß als Reichsstadt 1774 ein Stadtmilitär, das im äußeren Erscheinungsbild den heutigen Prinzengarden gleichgesetzt werden kann: Ein eben erst auch in der allgemeinen Mode
aufgekommener Frack von roter Farbe mit schwedischen Aufschlägen, weißen Rabatten und einem weißen Kragen. West und Beinkleid ebenfalls weiß, dazu kniehohe, schwarze
Gamaschen. Schwarz waren auch die Halsbinde und die hohe Mütze in der Form der Grenadiere, allerdings ohne das dort üblich Metallschild. Das weiße Bandelier wurde auf der linken
Schulter durch eine Achselklappe gehalten, der Säbel untergeschnallt. Rabatten und Ärmelaufschläge wurden durch rote Knöpfe geziert. Teilweise gehörte auch schon das Steinschlossgewehr mit Bajonett zur Ausrüstung.
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Breslau Stadtsoldat 1741
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Frankfurt/M. Geleitsreiter <1800
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Rostock Polizeidiener 1780-1829
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Sonderfall Nachtwache Hamburg
In der Freien und Hansestadt Hamburg existierte schon seit 1671 ein soldatisch exerziertes und
uniformiertes Corps, die Nachtwache. Sie hatte eine bereits davor bestehenden „Stundenrufer” ersetzt.
Trotz dieses Namens wurden auch Aufgaben am Tage Ordnungsaufgaben wahrgenommen, d.h. es war
auf Diebes- und Raubgesindel zu achten. Trotz der militärischen Erscheinung waren sie jedoch keine Miliz, sondern echter Tag- und Nachtwächterdienst.
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