Kommunale Polizei

    In den Landgemeinden bildete die städtische oder kommunale Polizei die Ortspolizeibehörde. Der Polizeiverwalter war der „Amtsvorsteher”, in den neuen Landesteilen Hannover der „Landrat”, in Westfalen der „Amtmann”, in der Rheinprovinz der „Landbürgermeister” und in der Provinz Posen der „Distriktskommissar”.

    Die Gliederung der Kommunalen Polizei  war ähnlich der Schutzmannschaften in den Provinzen, statt des Schutzmannes war unterster Dienstrang der Polizeisergeant.

    Die Uniform der so benannten „Kommunalen” war nach den gleichen Grundfarben gestaltet wie bei der Schutzmannschaft. Der Waffenrock hatte jedoch nur eine Reihe von Wappenknöpfen und der Ausputz an Kragen und Aufschlägen sowie die Biesen an den Beinkleidern waren karmesinrot.

    Die höheren Chargen waren durch goldenen Tressen ausgezeichnet. Die Polizeikommissare und die Inspektoren trugen Epauletts mit rotem, die letzteren mit goldenem Grund. Es durften auch Achselklappen getragen werden, die dann mit goldener Tresse auf rotem Grund versehen waren. Die Achselklappen bei den Kommissaren waren 4 cm breit und mit einem kleinen Königlichen Wappen versehen, bei den Inspektoren 5 cm und mit zwei zusätzlichen Rangsternen aus goldfarbenem Metall.

    Die Sergeanten trugen Achselklappen aus rotem Tuch ohne Paspellierung, darauf ebenfalls das Königliche Wappen. Wo mehrere Sergeanten vorhanden waren, mußte eine durchlaufende Nummerierung auf den Achselklappen erfolgen.

    Für die Wachtmeister ergab sich bei gleichen Achselklappen nur der Unterschied, dass sie durch eineinhalb Zentimeter breite und umlaufende Tressen ausgezeichnet wurden. Eine Nummer wie die Sergeanten trugen sie indes nicht.

    Der Helm war nicht mit dem Königlichen Namenszug wie bei der Schutzmannschaft, sondern mit dem Wappenadler aus Messing versehen, darauf der Namenszug „W”. Daneben konnte aber auch die Mütze aus blauem Tuch mit den für die Kommunalen üblichen roten Vorstößen getragen werden.

    In den ländlichen Polizeiverwaltungen, die keine besondere Bedeutung hatten, verzichtete man auf eine Einrichtung dieser Kommunalpolizei. Polizei- und Amtsdiener waren auch die Exekutivbeamten, statt einer Uniform wurde häufig noch ein metallenes Brustschild mit der Aufschrift „Amtsdiener des Amtsbezirks ...” getragen. Auf Antrag konnte ihnen gestattet werden, die Uniform der Kommunalpolizei zu tragen.