Gendarmerie

    1.   Allgemeine Entwicklung

    Die Bezeichnung Gendarmerie geht auf das Jahr 1445 zurück. Zu dieser Zeit versahen unter Karl VII. 15 adelige Ordonanzkompagnien Dienst, die insgesamt als Gens d`armerie bezeichnet wurden.

    Noch bis 1791 versah die Gens d ármerie den Sicherheitsdienst für König Ludwig XIV. Sie wurde während der Revolution aufgelöst. Stattdessen ging dieser Name auf ein für Straßenpolizei zuständiges Corps über.

    Während der französischen Besetzung hatte die Gens d´armerie auch in Deutschland ihren Dienst mit Anerkennung versehen. Unnachgiebig war insbesondere auf dem flachen Land dem aufkommenden Landstreicher- und Wegelagerei-Unwesen begegnet worden. Dieses Vorbild führte dazu, dass Anfang des 19. Jahrhunderts auch in den deutschen Staaten Gendarmerien mit dieser eingedeutschten Schreibweise gebildet wurden, teilweise unter Umbildung bereits bestehender Einrichtungen mit dem gleichen Zweck.

    Aus alten Urkunden ist ersichtlich, dass 1825-1829 in Preußen schon 2.000, in Bayern 3.000, in Württemberg 400 und in Hessen 170 Gendarmen eingesetzt waren. In einigen Ländern wurde dieser Begriff zunächst nicht verwendet. So wurden im Königreich Hannover ca. 400 Landdragoner mit gleicher Funktion vorgehalten.

     

    2. Entwicklung in Preußen

    Die schon seit 1719 bestehenden „Polizeyausreuther” hatten bei der Bekämpfung des Vagabundentums auf dem ungesicherten, flachen Lande schwere Mängel gezeigt. Die daraufhin in den Landkreisen bestellten „Landjäger” waren wegen Geldmangels nach kurzer Zeit wieder abgeschafft worden, so dass die Sicherheit in keiner Weise gewährleistet war.

    Nach den schon angesprochenen Erfolgen der Gens d´armerie während der napoleonischen Besetzung sollte auf Königliche Verordnung vom 17. Juli 1809 eine Kommission einen Organisationsplan zur Schaffung einer Gendarmerie ausarbeiten. Langwierige Querälen über die Dienstverhältnisse gegen den mittlerweile gewachsenen Polizeibehörden führten jedoch dazu, dass erst durch Kabinettsordre vom 24. März 1812 die ersten Felddienstunfähigen zur Gendarmerie abgestellt wurden. Der Etat als finanzielle Grundlage der ordnungsgemäßen Einrichtung wurde jedoch erst am 7. April 1812 erlassen.

    Ein Reglement über die Aufgaben fehlte. Beim Einsatz kam es immer wieder zum Widerstand und zu Auseinandersetzungen, weil die Gendarmerie in der Bevölkerung und auch anderen staatlichen Stellen völlig unbekannt war. Erst das Reglement innerhalb des „Hardenbergschen Gendarmerie-Edikts” vom 30. Juli 1812 schuf die eigentliche, öffentlich bewusste Gendarmerie.

    Organisatorisch unterstand sie dem Kriegsministerium und die Gendarmen, alte und verdiente Unteroffiziere, damit der Militärgerichtsbarkeit. . Diese Tatsache bestimmte bis 1920 Organisation, Bewaffnung und inneres Gefüge, erst danach wurde die Gendarmerie entmilitarisiert und dem allgemeinen Beamtenrecht zugeordnet.

    Die polizeiliche Weisung und Richtlinienkompetenz oblag dem Innenministerium, so dass die Polizeibehörden ‘zivile’ Vorgesetzte darstellten. Ein Weisungsrecht gegenüber Gendarmerie-Offizieren bestand jedoch nicht. Insoweit waren Fach- und Dienstaufsicht getrennt, die Dienstaufsicht und Disziplinierung verblieb streng bei den Offizieren und damit bei der Gendarmerie.

    Dennoch behielten die Zustände der nächsten acht Jahre immer noch einen provisorischen Charakter, der erst durch die Reorganisation von 1820 beseitigt wurde. Dabei ist die Situation Preußens zu berücksichtigen, d.h. die französische Besetzung, die unerschwinglichen Kriegsentschädigungen an Frankreich und das dadurch verursachte nackte Elend der Bevölkerung. Letzteres wird wesentliche Ursache für eine besondere Form der Kriminalität gewesen sein, gegen die Gendarmerie einzusetzen war. Es bestand eine allgemeine Erbitterung, die anders als bei dem Krieg von 1806 eine kriegsbereite und zugleich grimmige Bevölkerung wachsen ließ,  so dass es für die Kriege 1813-15 zur Entladung kommen musste. Der Sieg über Napoleon war allerdings auch ein Sieg der Reaktion.

    Die Uniformierung dieser ersten Zeit ist nicht genau rekonstruierbar. Eine einheitliche Ausstattung soll wegen Tuchmangels nicht bestanden haben. Die verschiedenen Militäruniformen der abkommandierten Gendarmen wurden lediglich aneinander angeglichen. Es wird angenommen, dass folgende Absichten für eine Uniformierung bestanden haben:

    Dunkelblauer Rock, Berittene in Form eines Koletts, jeweils zweireihig mit gelben Knöpfen. Der vorn offene Stehkragen kornblumenblau mit rotem Vorstoß, die Aufschläge allgemein rot. Bei den Unberittenen wurden dunkelblaue Patten in der brandenburgischen Form, bei den Berittenen dagegen solche in polnischer Form getragen.

    Auf beiden Schulter Achselklappen, an deren Farbe man die Provinzen erkennen sollte:

      - Ostpreußen-weiß
      - Pommern / Mark-rot
      - Schlesien-gelb.
       

    Nach dem Erwerb weiterer Landesteile sollen die Einheiten westlich der Elbe die Farben hellblau und in den Rheinlanden rot erhalten haben.

    Die Abzeichen bestanden bei den Unteroffizieren aus glatten goldenen Tressen, die um die Aufschläge und den Kragen gesetzt waren. Offiziere trugen auf den Achselklappen silberne, schwarz durchwirkte Tressen, Lieutnants am Rande, Captaine bzw. Rittmeister auch um die Spitze. Bei den Stabsoffizieren war die gesamte Achselklappe eingefasst. 1813  wurden die Achselklappen durch Epauletts ersetzt, Epaulettfeld und Schieber in den Farben der Achselklappe. Die Halbmonde waren golden, bei den Stabsoffizieren silbern mit Kantillen. Von allen Dienstgraden wurde eine schwarze Halsbinde getragen.

    Die Unberittenen trugen im Sommer lange weiße Hosen, im Winter graue mit Gamaschen aus schwarzem Zwillich. Bei den Berittenen bestand das Beinkleid aus langen grauen Hosen mit Lederbesatz und je einer Reihe gelber Knöpfe an den Außenseiten, bei den Offizieren zusätzlich mit einer roten Biese. Diese Knöpfe wurden 1815 abgeschafft, dafür wurden die roten Biesen allgemein eingeführt und bei den Offizieren zusätzlich mit zwei kornblumenblauen Streifen eingefasst.

    Als Kopfbedeckung wurde ein Tschako aus schwarzem Filz mit lederner Einfassung getragen. Der obere Rand war mit einer Borte eingefasst: weiß für die Mannschaften, golden für die Unteroffiziere, doppelt so breit und gemustert für die Offiziere.

    Die Fußmannschaften trugen einen ledernen Sturmriemen, die Offiziere eine goldene Schuppenkette, die auf beiden Seiten von kleinen goldenen Adlern gehalten wurde. Die Zierde machte ein gelbmetallener Adler und eine runde, schwarz-weiße Kokarde am oberen Tschakorand aus. Den Offizier zeichnete eine schwarze Kokarde mit silbernem Rand und zusätzlich eine schwarz-silberne Nationale am oberen Rand - verbunden mit einer goldenen Tressenagraffe - aus.

    Nach den Befreiungskriegen erhielt der Tschako eine nach oben geschweifte Form, die Nationale wurde oval und der Adler durch den sogenannten ‘fliegenden Adler’ ersetzt.

    Bei den Paraden wurde ein dicker geflochtener Behang an der Vorderseite mit einem aus zwei Schnüren bestehenden Cordon an der Rückseite getragen. Links endete er am unteren Rand in „Quästchen”, rechts reichten die Schnüre bis zur Schulter und wurden dort angeknöpft. Sie endeten in zwei rundgeflochtenen auf der Brust hängenden Spiegeln mit Quasten.

    Daneben gehörte ein hoher schwarzer Stutz zum Paradeschmuck. Er war bei den Berittenen weiß, für Unteroffiziere mit schwarzer Spitze, für Offiziere mit schwarzer Wurzel.

    Zum gewöhnlichen Dienst wurde der Tschako unter einer Wachstuchhülle getragen. Die außerdienstliche Kopfbedeckung der Offiziere war ein Zweispitz, der mit der Spitze nach vorn getragen wurde. Er besaß einen schwarzen, bei Berittenen einen weißen Federbusch. An der rechten Seite war eine schwarz-silberne Kokarde mit goldener Tressenagraffe, bei den Berittenen eine goldene Sternagraffe angebracht.

    Offiziere und Unteroffiziere trugen weiße Handschuhe. Die Offiziere hatten zudem als Standesabzeichen eine silberne, vorn schwarzseiden durchwirkte Schärpe, die in zwei Quasten endete.

    Das Lederzeug war allgemein schwarz. An einem Doppelbandelier befanden sich links die Seitenwaffe und rechts die Patronentasche. Außerdem gehörte zur Ausrüstung der Mannschaft der Tornister. Die Berittenen trugen ebenso wie die Offiziere dagegen ein Unterschnallkoppel und am Bandelier die Kartusche.

    Als Bewaffnung führten die Offiziere einen Löwenkopfsäbel in Metallscheide mit offen getragenem Portepee soweit sie beritten waren, sonst in schwarzer Lederscheide mit Messingbeschlägen. Berittene Subalterne hatten einen breiten Säbel in Metallscheide, ansonsten wurde ein halblanger, gebogener Säbel in schwarzer Lederscheide getragen. An Schusswaffen waren für Offiziere und Berittene Feuersteinpistolen, sonst Gewehre mit aufgepflanztem Bajonett vorgesehen. In dieser Montur bestanden 1820 in Preußen 12 Obergendarmeriebrigaden:

    - Ostpreußen- Westpreußen
    - Litauen- Pommern
    - Neumark- Kurmark
    - Posen- Oberschlesien
    - Niederschlesien- Elbe / Weser
    - Weser / Rhein- GrHzt. Niederrhein.


    Reorganisation von 1820

    Vor diesem Wechsel ab 1820 ist zu berücksichtigen, dass sich Stadt und Land in einem Umbruch befanden. Bereits 1815 begann der Wandel weg vom reinen Agrarstaat, ab 1833 besteht der Deutsche Zollverein, etwa zur gleichen Zeit beginnt die Industrialisierung z.B. mit der Eisengießerei von August Borsig in Berlin 1837 , gleichzeitig wird das Proletariat begründet, die Verkehrswege werden erschlossen, Entfernungen schrumpfen immer mehr zusammen, 1838/39 nimmt die erste preuß. Eisenbahn zwischen Berlin und Potsdam den Dienst auf, 1844 kommt es zu den Weberaufständen in Schlesien.

    Für die Gendarmerie wird nicht ohne Bedeutung sein, dass die erfolgreiche Armee bis zum preuß-österreichischen Krieg gegen Dänemark 1864 fast schlafen gegangen war - fast 50 Jahre ohne Krieg.

    Nach dem abgeschlossenen Aufbau und der Festlegung der Dienstregeln durch die „Allerhöchste Verordnung über die anderweitige Organisation der Gendarmerie” vom 30.12.1820 entstand die Preußische Gendarmerie im eigentlichen Sinne. Historisch wird somit das Jahr 1820 als Geburtsjahr der Gendarmerie zu bezeichnen sein. Die Änderungen in der Organisation hatten sich auch auf die Gestaltung der Uniform ausgewirkt. Wenn man von Kleinigkeiten bei der Kopfbedeckung absieht gab es fortan keinen Unterschied mehr zwischen Berittenen und Unberittenen.

    Für die neue Uniform hatte das Militär, hier speziell die Armee-Gendarmerie, Pate gestanden. Es wurden nun gleichfalls dunkelgrüne Röcke mit einer Reihe von acht gelben bzw. goldenen Knöpfen und rotem Unterfutter eingeführt. Die Rockschöße wurden im täglichen Dienst zusammengehakt, so dass das Unterfutter als Kontrast sichtbar wurde. Die Beinkleider blieben weiß bzw. grau (Winterhalbjahr), die Winterhosen erhielten breite kornblumenblaue Streifen.

    Kragen und Aufschläge wurden jeweils hellblau ausgestaltet, die Aufschläge nun einheitlich in der polnischen Form. Die grünen Schulterklappen erhielten ebenso wie Kragen und Aufschläge einen roten Vorstoß. Auf den Schulterklappen wurde die rote Brigadenummer getragen.

    Der Wachtmeister (ab 1837 als Erster Wachtmeister und ab 1867 als Oberwachtmeister bezeichnet) durfte oberhalb der Brigadenummer eine quer über die Achselklappe laufende, silber mit schwarz durchwirkte Offizierstresse tragen.